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In der Dominikanischen Republik können Ausländer sehr einfach Eigentum erwerben. Dieses Eigentum kann wahlweise unter dem eigenen Namen oder dem Namen einer Dominikanischen Firma geführt werden. Das Geld zum Eigentumserwerb wird vom Käufer per Banküberweisung oder Scheck auf das Notaranderkonto gezahlt. Dieser Betrag wird dann dem Verkäufer vom Notaranderkonto überwiesen, nachdem der Titel einwandfrei ist. Nach Abschluss der Geldtransaktionen wird der Titel auf den Namen des Käufers oder die Firma übertragen und beim Katasteramt der Dominikanischen Republik eingetragen. |  |  Guido Perdomo, Notar |  |  |  | Es gibt eine einmalige 3%ige Grunderwerbssteuer. Die Notargebühren betragen gewöhnlich 1% des Kaufpreises. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für den Erwerb von Immobilien nicht erforderlich. Unser Anwalt wird Ihnen jedoch gerne bei der Beschaffung der Aufenthaltserlaubnis behilflich sein. Dafür werden etwa acht Wochen benötigt. Der Bearbeitungsvorgang ist nicht schwierig und leicht erschwinglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Lic. Guido Perdomo unter: guidoperdomo@yahoo.com. Falls Sie weitere Fragen über die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung haben, können Sie sich gerne mit uns telefonisch oder per e-mail in Verbindung setzen, oder in unserem Büro vorbeischauen wenn Sie sich in der Dominikanischen Republik befinden. Unsere Anwälte und Notare stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gründung einer dominikanischen Gesellschaft Die Gründung einer Firma in der Dominikanischen Republik dauert 4-8 Wochen und wird mit Ihrem Wunschnamen registriert. Die Abwicklung ist dabei denkbar einfach:Wir bereiten für Sie die Gründungsanträge vor und reichen diese bei den zuständigen Behörden ein. Sie können die Gründung also bequem von Ihrem Schreibtisch aus veranlassen. Sobald wir von den Behörden die Gründungsbestätigung erhalten, leiten wir Ihnen die Daten per E-mail zu und bereiten die Dokumentenmappe mit allen original Urkunden auf. Nach unterschreiben aller Firmenpapiere, schicken Sie diese zurück in die Dominikanische Republik zur Registrierung in der Handels- und Kommerzkammer. Die Gesellschaft ist in der Dominikanischen Republik von jeglichen Einkommenssteuern befreit und Sie dürfen praktisch jede gewerbliche Tätigkeit ausführen, wobei Sie Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten weltweit aufbauen können. Es werden jährlich nur die Umsatzsteuern der Firma an das hiesige Steueramt bezahlt. Mit dem Gesellschaftsbuch bekommen unsere Kunden die lückenlose Dokumentation aller erfolgten Registrierungen:
Dokumentenmappe mit allen originalen Urkunden und Statuten der Gesellschaft, abgestempelt und registriert. Ausweis mit der RNC-Nummer (Steuernummer). Registrierung in der Handels und Kommerzkammer. Regristrierung des Handelsnamens. Firmenstempel. Wir erstellen Ihnen die S.R. mit einem Stammkapital von RD$ 50.000 fuer US$ 2.000. ________________________________________________________________________________ _ |
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 | Coldwell Banker Spain | ad@cb-eu.com |